Vorsicht bei Inkassofirmen – Forderungen häufig haltlos und fragwürdig

Immer mehr Verbraucher müssen sich mit Forderungen von Inkassofirmen auseinandersetzen und wissen meistens nicht einmal, warum sie zahlen sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu nun eine interessante Studie veröffentlicht, die belegt, dass 99 Prozent der Geldforderungen unberechtigt sind und der Verbraucher mit seinen Beschwerden in den meisten Fällen im Recht ist und nicht auf die Ansprüche der Inkassofirmen eingehen muss. Der eine Prozent an legitimen Forderungen ist im Vergleich dazu also verschwindend gering.

 Verträge meist nicht rechtsgültig

In vielen Fällen müssen die Verbraucher erst einmal genau überlegen, warum sie von einem Inkassounternehmen angeschrieben werden und welchen Vertrag sie angeblich abgeschlossen haben. Oft geht man ein vermeintliches Vertragsverhältnis ein, für das dann überraschend Geld gefordert wird – zum Beispiel durch Werbeanrufe, bei denen der Angerufene durch konfuse Vertragsklauseln verwirrt wird und unbewusst zustimmt, oder durch Abofallen im Internet, bei denen Kosten nicht offen erwähnt werden. Diese Art von Verträgen sind laut vieler Gerichtsbeschlüsse jedoch unwirksam und man muss gar nichts zahlen. Die Forderungen der Gläubiger und Inkassofirmen sind daher nicht rechtsgültig.

 Von Inkassofirmen nicht einschüchtern lassen

Oftmals zahlen die geprellten Verbraucher die geforderten Beträge jedoch, da sie durch die Drohungen der Inkassounternehmen eingeschüchtert wurden. Sie werden beispielsweise damit erpresst, dass ihnen ein Schufa-Eintrag droht. Häufig werden Fantasiegebühren erhoben, die in horrende Höhen schießen können, beispielsweise für die, völlig unnötige, Adressermittlung oder die Beauftragung einer Detektivfirma, welche die persönlichen Verhältnisse ausspähen soll. Auch angebliche Gerichtsurteile, die der rechtlichen Untermauerung der Forderung gelten, sind meistens haltlos. Zudem sollte man sich nicht durch offensive Formulierungen oder die Androhung von Hausbesuchen verängstigen lassen. Das Recht hat man nämlich so gut wie immer auf seiner Seite. Ein weiteres Druckmittel ist die Androhung, dass das Eigentum, der Lohn oder die Rente gepfändet werden können.

 Nicht auf Ratenzahlung eingehen

Auf keinen Fall sollte man auf den Vorschlag der Ratenzahlung eingehen. Hiermit würde man seine Schuld eingestehen und schwächt seinen Standpunkt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Bedeutend ist auch, dass viele Inkassofirmen nicht einmal bei einem Gericht angemeldet sind. Somit verfügen sie gar nicht über die rechtliche Grundlage, um Schulden eintreiben zu dürfen. Der Verbraucher sollte sich also unbedingt erkundigen, ob diese Firma überhaupt die Handhabe hat, Forderungen zu stellen.

 Bevor man sich also von einer Inkassofirma einschüchtern lässt und zahlt, sollte man erst einmal den Vertragsgegenstand prüfen und sich über dieses Unternehmen erkundigen. Zudem sollte man den Verbraucherschutz um Rat und Hilfe bitten. Die Studie der vzbv hat außerdem gezeigt, dass eine größere Kontrolle und Regulierung der Inkassofirmen nötig ist, sodass sich die Lage für die Verbraucher in Zukunft hoffentlich verbessern wird.

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