Es gibt viele Versicherungen, die als nötig erachtet werden und welche man daher auch unbedingt abschließen sollte. Dazu zählen die Berufsunfähigkeits- und die Haftpflichtversicherung. Und dann gibt es noch die Versicherungen, die zwar nicht zwingend notwendig, aber in bestimmten Fällen sehr hilfreich sein können und deren Abschluss daher ratsam ist. Die Rechtsschutzversicherung ist eine von ihnen. Auf dem Markt gibt es natürlich viele Angebote, die den Verbraucher leicht verwirren können. Was unterscheidet also im Vergleich eine gute von einer schlechten Rechtsschutzversicherung?
Versicherungsschutz selbst zusammenstellen
Zum einen sollte man darauf achten, dass die Anwaltskosten nicht erst dann übernommen werden, wenn man mit einem Fall vor Gericht ziehen muss, sondern bereits in früheren Instanzen – also wenn man beispielsweise einen Einspruch gegen Behördenentscheidungen einlegt und dazu Rechtsbeistand benötigt. Zum anderen sollte es dem Versicherten möglich sein, sich seinen Versicherungsschutz selbst nach dem Bausteinprinzip zusammenzustellen. Das heißt, dass man nicht zwingend ein Paket abschließen muss, welches auch einen Verkehrsrechtsschutz enthält, wenn man kein Auto oder einen Führerschein besitzt. Je nach persönlichem Bedarf könnte man zum Beispiel einen Miet- oder Arbeitsrechtsschutz abschließen, wenn man zur Miete wohnt oder Angestellter ist.
Vertragsklauseln beachten
Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass man nicht erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, wenn ein Schadensfall bereits eingetreten ist. Selbst bei einem guten Tarif weigern sich die Versicherer nämlich, die Kosten für ein Verfahren zu übernehmen, wenn der Grund dafür schon vor dem Vertragsabschluss liegt. Auf die Formulierung „Keine Einrede der Vorvertraglichkeit“ sollte man in seinem Vertrag aber dennoch achten. Diese Klausel bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung auch dann wirksam wird, wenn die Ursache für eine Streitigkeit unbewusst vor dem Versicherungsabschluss lag. Man kauft sich zum Beispiel eine neue Stereoanlage und schließt danach die Versicherung ab. Plötzlich streikt der CD-Spieler und der Hersteller weigert sich nun wegen angeblichen unsachgemäßen Gebrauchs, die Anlage zurückzunehmen, obwohl es sich um einen Herstellungsfehler handelt. Bei einem Rechtsstreit würde aber nun die Versicherung trotzdem einspringen, obwohl die eigentliche Ursache schon vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung lag, weil der Defekt anfangs nicht erkennbar war.
Durch Selbstbehalt Geld sparen
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht ganz billig, Verbraucher müssen mit Tarifen von 350 bis 400 Euro jährlich rechnen. Einigt man sich jedoch bei Vertragsabschluss darauf, im Schadensfall einen Selbstbehalt von 150 Euro für die Anwaltskosten zu tragen, kann man pro Jahr etwa 100 Euro für den Tarif einsparen. Einige Versicherungen verzichten zudem auf die vereinbarte Zuzahlung, wenn man einen Partneranwalt des Unternehmens verpflichtet oder auch, wenn man nur eine Erstberatung für einen möglichen Fall in Anspruch nimmt. Die Verbraucher sollten darauf achten, dass die Gebühren für den Anwalt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen überschreiten, denn nur dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die vollen Kosten.